AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angebot und Auftragsbestätigungen
werden nach bestem technischem Wissen abgegeben. Höhere Gewalt, Produktionsausfälle,
Sortimentsveränderung bei Lieferanten und andere wichtige Gründe können die Durchführung
der entgegengenommenen Aufträge unmöglich machen. Ein Recht auf Deckungskauf wird ausdrücklich
verneint.
3. Zahlung
Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug,
sofern nicht unsere Auftragsbestätigung eine frühere Zahlung vorsieht.
Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, so lange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % Punkten über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten
Preise zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
5. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss
bekannt wird und die unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns, trotz etwa vereinbarter Vorleistung,
die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht
sichergestellt wird. Ferner sind wir berechtigt, bei nichtvereinbarter Vorleistung in den vorgenannten Fällen,
Vorkasse zu verlangen.
6. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Werk, sofern nicht anders vereinbart. Mindestbestellmenge ist eine
Verpackungseinheit. Kleinaufträge unter 100,00 € werden mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand von 10,00 € abgerechnet.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge bleiben vorbehalten.
7. Lieferzeiten
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird keine Gewähr übernommen. Bei Überschreitung dieser Fristen ist der
Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Lieferung auch innerhalb einer vom Besteller schriftlich
gesetzten Nachfrist von zwei Wochen seit Zugang der Nachfristsetzung nicht erfolgt. Der Anspruch auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
8. Versand
Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die von uns angegebenen Liefertermine gelten als
Werkabgangstermine, für deren Einhaltung wir nach besten Möglichkeiten sorgen. Aus verspäteter Lieferung können
jedoch keine Ansprüche abgeleitet werden. Bei größeren Lieferungen behalten wir uns Teillieferungen vor. Abrufaufträge
ohne begrenzte Abnahmepflicht können wir nicht übernehmen. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware
vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die
Lieferung verzögern oder unmöglich machen, z.B. höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff-und Energiemangel,
Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für die Dauer der
Behinderung sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener
Zeit beendet sein, so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche vom
Besteller sind ausgeschlossen.
9. Eigentumsrechte
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Eine Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrage derart, dass wir als Hersteller gemäß 950 BGB anzusehen sind, also
in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten, jedoch ohne das für uns
Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht
uns das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden
Waren zur Zeit der Verarbeitung zu.
Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt in Höhe der Vorbehaltsware zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis
an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an einen oder
mehrere Abnehmer veräußert wird.
Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
10. Gewährleistung
a. Für Geräte und Maschinen gelten die separaten Gewährleistungsbedingungen. Garantiezusagen sind Bestandteil dieser
Bedingungen.
b. Alle Artikel sind aus ausgewählten Rohstoffen und mit größtmöglicher Sorgfalt hergestellt. Sie werden in der Ausführung
und Beschaffenheit geliefert, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung üblich sind. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass
die bestellte Ware auch für den Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Der Besteller hat sich grundsätzlich vor
Vertragsabschluss selbst zu überzeugen, ob die zu bestellende Ware für seinen Verwendungszweck geeignet ist. Zu diesem
Zweck werden auf Verlangen Muster und Datenblätter zu Verfügung gestellt. Herabsetzung des Verkaufspreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages können nicht geltend gemacht werden.
c. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistungsansprüche des
Käufers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung, wobei der Käufer bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nach seiner Wahl.
d. Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen,
bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Die Gewährleistungspflicht
entfällt, sobald Änderungen von anderer Seite an der geleiferten Ware vorgenommen wurden, oder wenn der Käufer der
Aufforderung des Verkäufers auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Unsere Produkte
unterliegen in unverarbeiteten Zustand aufgrund ihrer Beschaffenheit und chemischen Zusammensetzung generell einer
begrenzten Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit, die unter Umständen deutlich kürzer sein kann, als die in Betracht kommenden
kaufvertraglichen Gewährleistungsfristen. Gewährleistungsansprüche sind daher ausgeschlossen, die aus einem Verkauf bzw.
einer Verwendung nach Ablauf des jeweiligen Lager- bzw. Haltbarkeitszeitraumes herrühren. Gleiches gilt für solche
Produkte unseres Hauses, die zwar innerhalb der Lager- bzw. Haltbarkeitszeiträume verarbeitet werden, aber ausschließlich
für kurzfristige Anwendungen konzipiert sind. Auch wird die Gewährleistungsfrist durch den vorgesehenen Anwendungszeitraum
des jeweiligen Produktes begrenzt. Hierüber hat der Käufer seine Kunden zu informieren. Bei nicht erfolgter Information
sind wir von der Haftung befreit. Für die Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit unserer Produkte gelten ausschließlich die
betreffenden technischen Informationen oder Verarbeitungshinweise laut Datenblätter.
e. Wir haften nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die außerhalb des Lieferungsgegenstandes an
Personen oder Sachen entstanden sind, oder durch entgangenen Gewinn entstehen, sofern nicht solche Schäden auf
vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen.
f. Technische Beratungen oder Montagen erfolgen durch qualifizierte Fachkräfte nach bestem Wissen und Gewissen.
Folgeschadenhaftung darauf ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch vorsätzliche Vertragsverletzung verursacht wurden.
g. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
h. Rückgriffsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen und werden nur auf einen gleichwertigen Ausgleich beschränkt.
Dieser kann z.B. als Preisermäßigung im Rahmen einer pauschalen Abrechnung, weitreichender Stundung oder durch Gewährung
von Rabatten (neutral oder prozentual) gewährt werden.
11. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach bestem Wissen.
Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche
gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware
für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
12. Schadenersatz
Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in
Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Bestellers,
der Kaufmann ist, auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der
nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit, findet höchstens bis zu einem Betrag
im Werte von 1/4 des Kaufpreises Berücksichtigung.
13. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die er im Rahmen oder im
Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von dritter Seite erhält.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer
an dessen Sitz oder einem anderen Ort zu verklagen.
b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht
Bielefeld. Dies gilt auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechseln oder anderen
Urkunden, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, oder
der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Gültigkeit
a. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von zuständiger Stelle für unwirksam erklärt werden, dann gelten die
Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter.
b. Eine hierdurch entstehende Lücke ist so auszufüllen, wie Vertragsparteien es getan hätten, vorausgesetzt, sie hätten
die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung gekannt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und sonstigen internationalen Kaufrechtes.
K & L Industrietechnik GmbH Bielefeld
